Sozi­al­fonds

Die KHG unter­hält einen Sozi­al­fonds für in- wie aus­län­di­sche Stu­die­ren­de in aku­ten finan­zi­el­len Not­la­gen. Die Mit­tel des Sozi­al­fonds wer­den von der Diö­ze­se Regens­burg sowie Spen­dern zur Ver­fü­gung gestellt.

  • Einen Antrag auf Bei­hil­fe aus dem Sozi­al­fonds kön­nen Stu­die­ren­de stel­len, die an einer der Regens­bur­ger Hoch­schu­len imma­tri­ku­liert sind und sich in einer aku­ten finan­zi­el­len Not­la­ge befinden.
  • Bei­hil­fe aus dem Sozi­al­fonds wird als Ein­mal­zah­lung gewährt. Über ihre Höhe wird von Fall zu Fall neu entschieden.
  • Für die Antrag­stel­lung ist per­sön­li­ches Erschei­nen im Sekre­ta­ri­at der KHG am Wei­her­weg 6a erfor­der­lich. Büro­zei­ten sind mon­tags bis don­ners­tags von 8.30 bis 15.30 Uhr und frei­tags von 8.30 bis 12.30 Uhr. Wir emp­feh­len eine vor­he­ri­ge tele­fo­ni­sche Ter­min­ver­ein­ba­rung unter 0941/92243.
  • Mit­zu­brin­gen sind: Ein tabel­la­ri­scher Lebens­lauf, eine aktu­el­le Imma­tri­ku­la­ti­ons­be­schei­ni­gung, (unbe­glau­big­te) Kopien aller bis­her erwor­be­nen Schei­ne und Leis­tungs­nach­wei­se, Kopien aller Kon­to­aus­zü­ge der letz­ten drei Mona­te sowie eine Auf­stel­lung über die monat­li­chen Ein­nah­men und Ausgaben.
  • Über die Anträ­ge wird in der Regel inner­halb von zwei Wochen entschieden.
  • Spen­den für den Sozi­al­fonds der KHG sind jeder­zeit will­kom­men:
    Diö­ze­se Regens­burg KdöR
    IBAN: DE51 7509 0300 0901 1000 09
    Bit­te im Ver­wen­duns­zwe­cke ange­ben: VIM D07 245000 / 340043
    Spen­den­quit­tun­gen wer­den bei Bedarf ab 200,- € ausgestellt.

Ansprech­part­ne­rin in der KHG: Rena­te Hart­mann (Sekre­ta­ri­at)

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