Die KHG unterhält einen Sozialfonds für in- wie ausländische Studierende in akuten finanziellen Notlagen. Die Mittel des Sozialfonds werden von der Diözese Regensburg sowie Spendern zur Verfügung gestellt.
- Einen Antrag auf Beihilfe aus dem Sozialfonds können Studierende stellen, die an einer der Regensburger Hochschulen immatrikuliert sind und sich in einer akuten finanziellen Notlage befinden.
- Beihilfe aus dem Sozialfonds wird als Einmalzahlung gewährt. Über ihre Höhe wird von Fall zu Fall neu entschieden.
- Für die Antragstellung ist persönliches Erscheinen im Sekretariat der KHG am Weiherweg 6a erforderlich. Bürozeiten sind montags bis donnerstags von 8.30 bis 15.30 Uhr und freitags von 8.30 bis 12.30 Uhr. Wir empfehlen eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter 0941/92243.
- Mitzubringen sind: Ein tabellarischer Lebenslauf, eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung, (unbeglaubigte) Kopien aller bisher erworbenen Scheine und Leistungsnachweise, Kopien aller Kontoauszüge der letzten drei Monate sowie eine Aufstellung über die monatlichen Einnahmen und Ausgaben.
- Über die Anträge wird in der Regel innerhalb von zwei Wochen entschieden.
- Spenden für den Sozialfonds der KHG sind jederzeit willkommen:
Diözese Regensburg KdöR
IBAN: DE51 7509 0300 0901 1000 09
Bitte im Verwendungszweck angeben: VIM D07 245000 / 340043
Spendenquittungen werden bei Bedarf ab 200,- € ausgestellt.
Ansprechpartnerin in der KHG: Renate Hartmann (Sekretariat)