Die Diözese Regensburg stellt der KHG seit 1972 Geldmittel zur Verfügung, mit denen bedürftige Studierende in– wie ausländischer Herkunft zeitlich befristet gefördert werden können. Die aus dem Stipendium gewährten Beihilfen dienen der Überbrückung finanzieller Engpässe und der Beschaffung von Studienmaterialien, nicht jedoch der finanziellen Grundversorgung und der Begleichung von Studiengebühren.
- Einen Antrag auf Beihilfen aus dem Wolfgangsstipendium können Studierende stellen, die an einer der Regensburger Hochschulen (oder an den Hochschulen in Amberg/Weiden und Deggendorf) immatrikuliert sind. Eine Förderung ist grundsätzlich erst ab dem 2. Studiensemester möglich; Ausnahmen von dieser Regel kann die KHG leider nicht machen.
- Der/die Antragsteller/in muss in der Lage sein, regelmäßige Ausgaben wie Miete und Krankenkasse aus Eigenmitteln oder durch Nebenjobs selbst zu bestreiten.
- Die Stipendiendauer beträgt maximal ein Semester. Danach kann erneut ein Antrag gestellt werden, ein Anspruch auf Weiterförderung besteht jedoch nicht.
- Die Höhe des gewährten Stipendiums hängt von der konkreten Bedürftigkeit ab und wird von Fall zu Fall neu entschieden.
- Für die Antragstellung ist persönliches Erscheinen im Sekretariat der KHG am Weiherweg 6a erforderlich. Bürozeiten sind montags bis donnerstags von 8:30–15.30 Uhr, freitags von 8:30 bis 14 Uhr. Wir empfehlen eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter 0941/92243. Studierende der Hochschulen in Amberg/Weiden bzw. Deggendorf wenden sich an die zuständigen Mitarbeiter der KHG vor Ort.
- Mitzubringen sind: Ein tabellarischer Lebenslauf, eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung, (unbeglaubigte) Kopien aller bisher erworbenen Scheine und Leistungsnachweise, Kopien aller Kontoauszüge der letzten drei Monate sowie eine Aufstellung über die monatlichen Einnahmen und Ausgaben.
- Über die Anträge wird in der Regel innerhalb von zwei Wochen entschieden.
Ansprechpartner in der KHG: Renate Hartmann Sekretariat
