Wolfgangsstipendium

Die Diö­zese Regens­burg stellt der KHG seit 1972 Geld­mit­tel zur Ver­fü­gung, mit denen bedürf­tige Stu­die­rende in– wie aus­län­di­scher Her­kunft zeit­lich befris­tet geför­dert wer­den kön­nen. Die aus dem Sti­pen­dium gewähr­ten Bei­hil­fen die­nen der Über­brü­ckung finan­zi­el­ler Eng­pässe und der Beschaf­fung von Stu­di­en­ma­te­ria­lien, nicht jedoch der finan­zi­el­len Grund­ver­sor­gung und der Beglei­chung von Studiengebühren.

  • Einen Antrag auf Bei­hil­fen aus dem Wolf­gangs­sti­pen­dium kön­nen Stu­die­rende stel­len, die an einer der Regens­bur­ger Hoch­schu­len (oder an den Hoch­schu­len in Amberg/Weiden und Deg­gen­dorf) imma­tri­ku­liert sind. Eine För­de­rung ist grund­sätz­lich erst ab dem 2. Stu­di­en­se­mes­ter mög­lich; Aus­nah­men von die­ser Regel kann die KHG lei­der nicht machen.
  • Der/die Antragsteller/in muss in der Lage sein, regel­mä­ßige Aus­ga­ben wie Miete und Kran­ken­kasse aus Eigen­mit­teln oder durch Neben­jobs selbst zu bestreiten.
  • Die Sti­pen­di­en­dauer beträgt maxi­mal ein Semes­ter. Danach kann erneut ein Antrag gestellt wer­den, ein Anspruch auf Wei­ter­för­de­rung besteht jedoch nicht.
  • Die Höhe des gewähr­ten Sti­pen­di­ums hängt von der kon­kre­ten Bedürf­tig­keit ab und wird von Fall zu Fall neu entschieden.
  • Für die Antrag­stel­lung ist per­sön­li­ches Erschei­nen im Sekre­ta­riat der KHG am Wei­her­weg 6a erfor­der­lich. Büro­zei­ten sind mon­tags bis don­ners­tags von 8:30–15.30 Uhr, frei­tags von 8:30 bis 14 Uhr. Wir emp­feh­len eine vor­he­rige tele­fo­ni­sche Ter­min­ver­ein­ba­rung unter 0941/92243. Stu­die­rende der Hoch­schu­len in Amberg/Weiden bzw. Deg­gen­dorf wen­den sich an die zustän­di­gen Mit­ar­bei­ter der KHG vor Ort.
  • Mit­zu­brin­gen sind: Ein tabel­la­ri­scher Lebens­lauf, eine aktu­elle Imma­tri­ku­la­ti­ons­be­schei­ni­gung, (unbe­glau­bigte) Kopien aller bis­her erwor­be­nen Scheine und Leis­tungs­nach­weise, Kopien aller Kon­to­aus­züge der letz­ten drei Monate sowie eine Auf­stel­lung über die monat­li­chen Ein­nah­men und Ausgaben.
  • Über die Anträge wird in der Regel inner­halb von zwei Wochen entschieden.

Ansprech­part­ner in der KHG: Renate Hart­mann Sekre­ta­riat

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