Sozialfonds

Die KHG unter­hält einen Sozi­al­fonds für in– wie aus­län­di­sche Stu­die­rende in aku­ten finan­zi­el­len Not­la­gen. Die dafür zur Ver­fü­gung ste­hen­den Geld­mit­tel stam­men aus­schließ­lich aus Spenden.

  • Einen Antrag auf Bei­hilfe aus dem Sozi­al­fonds kön­nen Stu­die­rende stel­len, die an einer der Regens­bur­ger Hoch­schu­len imma­tri­ku­liert sind und sich in einer aku­ten finan­zi­el­len Not­lage befinden.
  • Bei­hilfe aus dem Sozi­al­fonds wird als Ein­mal­zah­lung gewährt. Über ihre Höhe wird von Fall zu Fall neu entschieden.
  • Für die Antrag­stel­lung ist per­sön­li­ches Erschei­nen im Sekre­ta­riat der KHG am Wei­her­weg 6a erfor­der­lich. Büro­zei­ten sind mon­tags bis don­ners­tags von 8.30 bis 15.30 Uhr und frei­tags von 8.30 bis 14.00 Uhr. Wir emp­feh­len eine vor­he­rige tele­fo­ni­sche Ter­min­ver­ein­ba­rung unter 0941/92243.
  • Mit­zu­brin­gen sind: Ein tabel­la­ri­scher Lebens­lauf, eine aktu­elle Imma­tri­ku­la­ti­ons­be­schei­ni­gung, (unbe­glau­bigte) Kopien aller bis­her erwor­be­nen Scheine und Leis­tungs­nach­weise, Kopien aller Kon­to­aus­züge der letz­ten drei Monate sowie eine Auf­stel­lung über die monat­li­chen Ein­nah­men und Ausgaben.
  • Über die Anträge wird in der Regel inner­halb von zwei Wochen entschieden.
  • Spen­den für den Sozi­al­fonds der KHG sind jeder­zeit will­kom­men:
    Konto 112 220 7
    bei der LIGA Bank Regens­burg, BLZ 750 903 00.

    Eine Spen­den­quit­tung kann im Sekre­ta­riat der KHG ange­for­dert werden.

Ansprech­part­ner in der KHG: Renate Hart­mann (Sekre­ta­riat)

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